Adoption und Dauerpflege: Oder von Bauchmutter und Herzmutter. Teil 1

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Unsere Kinder hat ein Engel uns gebracht – Herr Engels vom Jugendamt.

Jenny und Jens sind Bekannte von uns. Seit mehr als 20 Jahren sind die beiden ein Paar. Als alle um sie herum schwanger werden, und bei den beiden trotz Kinderwunsch nichts passiert, folgen Untersuchungen. Schnell ist klar, dass eine Schwangerschaft auf natürlichem Weg nicht möglich und auch auf künstlichem Weg nahezu ausgeschlossen wäre.

Jens und Jenny ist aber klar, dass sie eine Familie gründen möchten. Kinder gehören so fest in ihren Lebensplan, dass die Diagnose der Ärzte sie nicht aufhält. Sie recherchieren, besuchen Informationsveranstaltungen und kontaktieren das Jugendamt vor Ort.

Kurzzeitpflege und Bereitschaftspflege kommt für die beiden nicht in Frage. Sie möchten einem Kind auf Dauer ein Zuhause geben. Adoption oder Dauerpflege sind im Rennen und unterscheiden sich eigentlich nur darin, dass bei einer Adoption wirklich alle Rechte und Pflichten auch finanziell auf die Eltern übergehen und bei einer Pflege die Stadt ein Pflegegeld und Unterstützung übernimmt. Jenny und Jens ist klar, dass sie eine Adoption anstreben – oder eine Dauerpflege mit der Aussicht auf eine Adoption. Sie füllen einen Fragebogen aus: Könnt ihr euch ein Baby vorstellen, oder ein etwas älteres Kind, gibt es Geschwister, kommt ein Kind mit Behinderung in Frage, wie steht ihr finanziell da – eben alles, was für das Jugendamt zur Vermittlung relevant ist.

Nach ein paar Terminen, einem Wochenendseminar, Terminen mit Psychologen und Gutachtern steht fest: Die beiden werden in Betracht gezogen, sobald ein Kind in ihre Familie passt.

Jenny beschreibt es als unfassbar aufregende Zeit. Der Blick ist immer auf Telefon, Anrufbeantworter und Handy gerichtet, schließlich möchte man DEN Moment auf keinen Fall verpassen. Der Arbeitgeber von Jenny weiß Bescheid, denn im Falle eines Anrufes geht sie in Elternzeit – zwar ohne Elterngeld, aber dafür in gesetzlich abgesicherte Elternzeit. 3 Jahre.

„Wir haben da ein kleines Mädchen, zu dem wir Ihnen gerne mehr erzählen würden, können Sie kommen?“

Und er kommt. DER Anruf von Herrn Engels: „Wir haben da ein kleines Mädchen, zu dem wir Ihnen gerne mehr erzählen würden, können Sie kommen?“

Und wie sie kommen können. Jenny und Jens fahren sofort ins Büro, hören sich die Details über das kleine Mädchen an, welches gerade etwa 5 Monate alt ist. Mit 6 Wochen kam sie in die Bereitschaftspflege und seit dem geben Gutachten und Gerichtstermine sich die Klinke in die Hand, um zu entscheiden, was für das Kind das Beste ist. Das Gericht hat nun entschieden, dass es das Beste für das Mädchen ist, in die Dauerpflege zu gehen.

Jenny und Jens sind sich sofort sicher und einig: JA, das machen wir. Doch der Weg ist nicht ganz so einfach. Ein Gericht muss zustimmen, die Eltern müssen zustimmen und vor allem müssen Vormund und Jugendamt einer Meinung sein.

Die Freude über das Babyglück wehrt nur kurz, denn die leibliche Mutter möchte erneut vor Gericht ziehen, um ihr Kind zu sich zu holen, auch, wenn die Bedingungen mehr als schlecht für das kleine Mädchen wären. Das Auf und Ab gleicht einer Schwangerschaft – erst der positive Test und die Freude, jetzt die Unsicherheit über das kleine Menschenleben. Die Gefühle fahren Achterbahn.

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