Datenschutz & Kita-App: Das Recht am eigenen Bild

Wenn Fotos per Kita-App versandt werden, berührt das die Persönlichkeitsrechte. Worauf muss man dabei achten? Drei Tipps zur Handhabung von Bildern im digitalen Raum.

Kita-Kind fotografiert ein Selfie
Foto erstellt von Freepik | www.freepik.com

"Und die Eltern können die Fotos aus der Kita-App wirklich herunterladen?" Die Kita-Leiterin schaut mich ungläubig an.

Ich weiß: Das Thema wird heiß gegessen. Deshalb hier ein paar grundlegende Gedanken und drei Impulse zum Umgang mit Fotos aus der Kita - (nicht nur) im digitalen Raum. 

 

Darf ich dieses Foto veröffentlichen?

Kommt darauf an! Denn Fotos sind personenbezogene Daten (vgl. Art. 4 EU-DSGVO). Deshalb ist es nicht überraschend, dass die Datenschutz-Grundverordnung zu berücksichtigen ist, sobald Bilder in der Kita geknipst werden. Das heißt: 

 

Möchten Sie ein Foto veröffentlichen, muss die Einwilligung der darauf sichtbaren Personen vorliegen.

 

Dieses "Recht am eigenen Bild" und die Erfordernis der Einwilligung ist übrigens nicht nur in der - uns i.d.R. sehr präsenten - DSGVO (Art. 6, Abs. 1a), sondern auch im deutschen Kunsturhebergesetz (§ 22 KUG) benannt. Dasselbe gilt auch für Video- und Tonaufnahmen von Kindern sowie Eltern & Fachkräften. 

In den meisten Kitas ist es längst üblich, eine Einverständniserklärung von den Eltern als gesetzliche Vertreter des Kindes einzuholen - meist als Anhang zum Betreuungsvertrag. Aber Achtung: Eine "allumfassende" Erlaubnis zur Veröffentlichung von Fotos, auf denen das eigene Kind zu sehen ist, reicht nicht aus. Sie ist zu unspezifisch! Es muss schon explizit der Zweck aufgeführt sein; in unserem Fall das Versenden per Kita-App.

 

Technische Finesse vs. Sensibilisierung

Sobald Teams mit der Kita-App starten, gerät das Thema plötzlich wieder in den Mittelpunkt: "Wieso verhindert der Anbieter nicht mithilfe technischer Finesse, dass die Eltern die übermittelten Fotos überhaupt herunterladen können?"

Erstens, weil auch das nicht alle Kitas gut finden würden. Und zweitens, weil das "Problem" tiefer liegt. Manche Dinge können nicht einfach durch technische Einschränkung geklärt werden. Anders gesagt: Nur, weil das Foto nicht heruntergeladen werden kann, ist es noch lange nicht in Ordnung, Kinder-Bilder ungefragt zu teilen.

Deshalb: Die Einführung einer Kita-App ist ein guter Anlass, mit dem Team und den Familien über das "Recht am eigenen Bild" ins Gespräch zu kommen. Es gilt, alle Beteiligten für den angemessenen Umgang mit Fotografien zu sensibilisieren. 

 

Praxistipps zum Umgang mit Fotos

Betrachten wir es mal ganz praktisch: Birgt es eine höhere Gefahr, Fotos per Kita-App zu versenden, als Fotos im Flur der Kita auszuhängen? Diskutieren Sie das gerne mal mit Ihrem Team. 

Die meisten Smartphone-Kameras sind heutzutage so gut, dass das Abfotografieren des Aushanges in hoher Qualität gelingt. So kann der ausgehängte Schnappschuss auch prima auf Instagram & Co. weiterverteilt werden. Technisch möglich ist es! Durch diese Analogie wird klar: Es wäre viel zu kurz gedacht, einen Download oder Screenshot von Fotos aus der Kita-App zu unterbinden.

Was nun? Es gilt, sich mit den Herausforderungen und Chancen unserer hochtechnisierten Gesellschaft auseinanderzusetzen - auch und gerade, was ethisch-moralische Grundregeln betrifft, die mit Persönlichkeitsrechten in Verbindung stehen. 

Welche Lösungen finden Kita-Teams für den reflektierten Umgang mit Fotos in der Kita-App? Wir zeigen Ihnen drei Anregungen aus der Praxis: 

Perspektive klug wählen

"Wir fotografieren Situationen, nicht die Kinder", bringt es eine Kita-Leitung auf den Punkt. "Mit ein bisschen Übung gelingt es uns prima, die Perspektive clever zu nutzen. So ist zwar nicht das einzelne Kind erkennbar - wohl aber die Tätigkeit! Meist kommt dadurch sogar die Stimmung gut herüber."

Die Eltern blicken wie durch ein Schlüsselloch in den Kita-Tag, ohne dass ein bestimmtes Kind im Fokus steht. So kann auch ein Sprachanlass entstehen, wenn die Familie nachfragt: "Hast Du auch Plätzchen für das Muttertagscafé gebacken?"

 

Fotos digital bearbeiten

"Uns ist es wichtig, die Gesichter der Kinder zu verbergen und sie dadurch ein Stück weit zu anonymisieren. Oft machen wir das im Nachhinein, durch Bildbearbeitung am Tablet oder Smartphone", erzählt eine Fachkraft, die am liebsten kurze Rückblicke über besondere Highlights der Woche per Kita-App teilt.

Die meisten Foto-Apps halten eine Bearbeitungs-Funktion bereit, mit der man ganz unkompliziert Gesichter ausgrauen/verwischen oder mit Smileys überdecken kann - ggf. auch von einzelnen Kindern, für die keine Einverständniserklärung vorliegt. 

 

Bilder aus Datenbanken nutzen

"Gerade für Termin-Einladungen oder die wöchentliche Umfrage zur Teilnahme am Mittagessen nutzen wir oft Fotos aus Bilddatenbanken", verrät ein Kita-Leiter. Es erhöht die Aufmerksamkeit der Eltern, wenn ein auffälliges Bild in der Kita-App erscheint. "Gleichzeitig  entlastet es uns, wenn wir auf die plakativen Fotomotive zurückgreifen." 

Tatsächlich nutzen wir auch im Handbuch Digitale Kita die kostenlos zugänglichen Fotobibliotheken wie Freepik, Unsplash, Pixabay oder Adobe Stock. Hier ist es wichtig, auf die Lizenzbestimmungen zu achten; bei freepik.com muss bspw. bei Verwendung der kostenlosen Fotos der Urheber genannt werden - vielleicht ist Ihnen das schon bei unseren Bildunterschriften aufgefallen. 

 

Kinderrecht ernst genommen...?

Per Kita-App regelmäßig Einblicke in den pädagogischen Alltag der Kinder zu geben, kann die Transparenz und das Vertrauen in der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft stärken. Dabei entfalten besonders Fotos eine starke emotionale Wirkung. Doch so wertvoll dieser Einblick ist: Es gilt, die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten zu wahren! 

Neben der Einverständniserklärung und der Sensibilisierung aller Teammitglieder und Familien ist noch ein weiterer Aspekt bedeutsam: Wir sprechen heute mehr denn je über Kinderrechte. Aber sprechen wir auch MIT den Kindern darüber? Wissen die Kinder in Ihrer Kita von ihrem "Recht am eigenen Bild"?

Wenn wir es ernst nehmen, sollten wir bei jedem Schnappschuss das abgebildete Kind explizit fragen, ob dieses Foto veröffentlicht werden darf - in der Kita-App, als Aushang und im Portfolio. Denn jede:r sollte von Anfang an das Recht haben, Nein zu sagen. 

Fazit

Das "Recht am eigenen Bild" ist sowohl auf europäischer Ebene (DSGVO) als auch auf nationaler Ebene (KUG) festgeschrieben. Nur wenn die Einverständnis der abgebildeten Personen vorliegt, darf das (digitale) Foto gespeichert, verarbeitet und verteilt werden - ob in der Kita-App oder auf anderem Wege. 

Insofern ist jede Einrichtung angehalten, reflektiert und sensibel mit personenbezogenen Daten wie Fotos umzugehen. Technische Vorkehrungen allein können diese Herausforderung nicht lösen. 

Wie nutzen Sie Fotos in der Kita-App? Welche Grundregeln haben Sie sich in Ihrem Team gegeben? Schreiben Sie mir und erzählen Sie mir, was Sie darüber denken: jasmin.block@handbuch-digitale-kita.de Ich freue mich auf Ihre Einschätzung!