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Am 1. Juli 2026 hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern die 5. Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) beschlossen. Neben der Einführung des Ganztagsrechtsanspruchs für Grundschulkinder bringt das Gesetz eine neue Aufgabe für Einrichtungsträger: die digitale Anwesenheitserfassung.
Nach § 32 Absatz 1a KiföG M-V sind Einrichtungsträger ab 2027 verpflichtet, die täglichen An- und Abwesenheitszeiten der betreuten Kinder digital zu erfassen und anonymisiert an das für die Kindertagesförderung zuständige Ministerium zu übermitteln. Ziel des Landes ist eine bedarfsgerechtere Planung von Betreuungsangeboten.
Wer die Kosten dafür trägt, ist zwischen Land und Kommunen strittig. Die Landesregierung sieht die digitale Erfassung als Organisationsaufgabe an, die bereits über die Verwaltungskosten in den Entgelten abgedeckt sei. Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern hat dem in seiner Stellungnahme vom 14. April 2026 widersprochen und rechnet damit, dass die Pflicht am Ende doch entgeltrelevant wird, ein Punkt, der auch für Träger in den eigenen Entgeltverhandlungen mit dem Landkreis relevant werden dürfte.
Was das konkret für Ihre Einrichtung bedeutet, insbesondere, wenn Sie KEV.Kita nutzen oder noch gar keine Kita-App im Einsatz haben: Alle Details, das Entgelt-Argument im Volltext und kostenlose Info-Termine finden Sie auf unserer Themenseite für Mecklenburg-Vorpommern:
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